Arbeitsunfähigkeit und Wiedereingliederung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Jeder Arbeitnehmer kann in die Situation kommen und krank werden. Davor ist keiner sicher, auch wenn er noch so gesund lebt und sich körperlich fit hält. Eine Arbeitsunfähigkeit kann viele Ursachen haben, wie etwa eine Erkältung oder Grippe mit Fieber, eine Verletzung, ein Sport- oder Verkehrsunfall sowie sonstige körperliche Beschwerden. Tritt eine Erkrankung ein, hat der Arbeitnehmer dies seinem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen und einige Pflichten zu beachten. Er kann im Gegenzug auch auf bestimmte Rechte bestehen. Manche AU dauert ein paar Tage, manche Krankschreibung wird gleich auf zwei Wochen ausgestellt, andere Betroffene wiederum sind Monate von der Arbeitsunfähigkeit betroffen.
Wiedereingliederung
In Deutschland verlassen jährlich mehrere hunderttausend Beschäftigte ihren Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen für längere Zeit. Bei der Rückkehr zum Arbeitsplatz benötigen sie besondere Unterstützung durch den Arbeitgeber. Er ist verpflichtet, seinem Arbeitnehmer ein Eingliederungsmanagement anzubieten, wenn er in einem Jahr mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig wegen der selben Krankheit arbeitsunfähig war. Das Ziel ist es, den Beschäftigten unter ärztlicher Aufsicht wieder an eine volle oder teilweise Belastung zu gewöhnen. Beispiele gibt es viele, wie etwa eine stufenweise Erhöhung der Arbeitszeit oder ein anderer Arbeitsplatz innerhalb des Unternehmens.