Gesetzliche oder private Arbeitslosenversicherung
Vergleich von Beitrag und Leistungen
Die Gesetzliche Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland, die übergreifend auch als Versicherungszweig der Arbeitsförderung beschrieben wird. Als Bestandteil des Sozialversicherungssystems wurde sie im Juli 1927 erstmals eingeführt. Ihr Ziel ist die materielle und soziale Absicherung nach dem Verlust des Arbeitsplatzes oder während einer längeren Suchphase auf dem Arbeitsmarkt.

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Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg, der die Bezirksdirektoren sowie die örtlichen Agenturen für Arbeit unterstellt sind. Das zuständige Ministerium ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Gesetzliche Grundlage ist das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III).
Beitrag und Beitragsbemessungsgrenze Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt nach einer Senkung 2020 2,4 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoentgelts, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber paritätisch teilen. Bei versicherungspflichtigen Personen wird er gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung und gesetzlichen Rentenversicherung über das Lohnabzugsverfahren abgeführt.
Die Höhe des zu leistenden Arbeitslosenversicherungsbeitrags ist dabei bis zur aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung begrenzt. Einkommen, die über dieser Einkommensgrenze liegen, werden nicht mehr zur Beitragsberechnung hinzugezogen. Die aktuell geltenden Bezugsgrößen in der Arbeitslosenversicherung 2020 haben wir rechts zusammengestellt.
Beitragsbemessungsgrenzen der Rentenversicherung
Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung: Was gesetzlich vorgeschrieben ist
Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung nach SGB III § 3 sind vielfältig. Sie richten sich an Arbeitnehmer, Arbeitgeber und an Träger.
Leistungen an Arbeitnehmer:
- Berufsberatung sowie Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung (Bewerbungskosten, Reisekosten etc.)
- Förderung aus dem Vermittlungsbudget
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
- Gründungszuschuss zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
- Berufsausbildungsbeihilfe
- Förderung der beruflichen Weiterbildung
- zusätzliche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und diese ergänzende Leistungen, insbesondere Ausbildungsgeld, Übernahme der Teilnahmekosten und Übergangsgeld
- Arbeitslosengeld während Arbeitslosigkeit, Teilarbeitslosengeld während Teilarbeitslosigkeit sowie Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung
- Kurzarbeitergeld bei Arbeitsausfall
- Insolvenzgeld bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
- Wintergeld
- Transferleistungen
Leistungen an Arbeitgeber:
- Arbeitsmarktvermittlung sowie Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung
- Eingliederungs- und Einstellungszuschüsse
- Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung
- Zuschüsse zur Vergütung bei einer Einstiegsqualifizierung
- Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung für Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld
Leistungen an Träger:
- Förderung der Berufsausbildung
- Förderung von Jugendwohnheimen
- Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen, Arbeitsbeschaffungs- und Eingliederungsmaßnahmen
Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige und Freiberufler
Selbständige, Pflegepersonen und Arbeitnehmer, die im Ausland tätig sind, können sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Aufgrund einiger gesetzlicher Hürden lohnt sich diese Absicherungsmöglichkeit aber vor allem für Personen vor der Existenzgründung, die aus einer Festanstellung kommen oder aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen.
Folgende Voraussetzungen müssen vor dem Abschluss einer sogenannten Freiwilligen Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit erfüllt sein:
- Einzahlung in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung für mindestens zwölf Monate in den vergangenen zwei Jahren vor der Selbständigkeit
- Aufnahme der Tätigkeit darf nicht länger als drei Monate (§28a Abs. 3 SGB III) zurückliegen
- Antragstellung bei der Arbeitsagentur des Wohnortes
- Nachweis über Tätigkeit (Gewerbeschein, Beleg von der Pflegekasse oder entsprechender Arbeitsvertrag)
- Existenzgründer müssen keinen Nachweis erbringen
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung gilt dagegen nicht für Personen, die:
- sich gleich nach dem Studium oder ihrer Ausbildung selbständig machen und dementsprechend zuvor kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis hatten
- schon längere Zeit selbständig sind
- zuvor Arbeitslosengeld II bekommen haben
Kosten für die freiwillige Arbeitslosenversicherung (Bezugsgrößen West/ Ost)
Auf Basis der aktuellen Bezugsgrößen (West: 3.185 €/ Ost: 3.010 €) fallen folgende Kosten für die freiwillige Arbeitslosenversicherung an:
Selbstständige | Existenzgründer* | Pflegende | Auslandsbeschäftigte |
---|---|---|---|
76,44 €/ 72,24 € | 38,22 €/ 36,12 € | 7,64 €/ 7,22 € | 76,44 € |
* im Jahr der Existenzgründung und bis zum Ablauf von einem Kalenderjahr nach dieser
Unterschied zwischen ALG I und ALG II (Hartz IV)
Arbeitslosengeld (ALG I)
Das Arbeitslosengeld (ALG I) ist eine Versicherungsleistung der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Ein Anspruch besteht, wenn Personen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllen:
- Vorliegen einer Arbeitslosigkeit
- Erfüllung der Anwartschaftszeit
- persönliche Arbeitslosmeldung (Arbeitssuchendmeldung, Arbeitslosmeldung)
Hartz IV
Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) sind Leistungen, die eine Grundsicherung für Arbeitssuchende gewährleisten soll, die nur wenige Leistungen aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung erhalten. Grundsätzlich können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 bis zur Regelaltersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren ALG II erhalten. Konkrete Ansprüche sind in den sogenannten „Regelbedarfen“ festgelegt.
Weitere Themen einfach erklärt
Private Arbeitslosenversicherung zum Vergleich:
Was die zusätzliche Absicherung bringt
Jeder fürchtet sie und jeden kann sie treffen: die Arbeitslosigkeit. Jeder kann staatliches Arbeitslosengeld beantragen bei Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder alternativ einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. In beiden Fällen bedeutet der staatliche Zuschuss wesentlich weniger Einkommen als das vorherige Gehalt oder der Lohn.
ALG I ohne Kinder
ALG I mit Kindern

Ein privater Versicherungsschutz kann zwar mögliche Einkommenseinbußen auffangen, kommt in der Regel aber lediglich für die Differenz zwischen dem erhaltenen Nettoverdienst vor der Arbeitslosigkeit und dem gezahlten Arbeitslosengeld auf. Versicherte sollten daher genauestens abwägen, inwieweit die individuellen monatlichen Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen der privaten Arbeitslosenversicherung stehen.
Die Deckungslücke kann für Viele sogar existenzbedrohend sein. Wer nicht auf Gespartes über eine längere Zeit zugreifen kann, für den kann sich diese Zusatzversicherung lohnen, denn die monatlichen Ausgaben reduzieren sich auch während einer Arbeitslosigkeit nicht. Miete, Telefon, Versicherungen und andere Rechnungen müssen schließlich trotzdem weiter gezahlt werden.
Die private Arbeitslosenversicherung schließt also die Lücke zwischen ihrem Arbeitslosengeld I und dem bisherigen Verdienst, mit dem vorher alle monatlich anfallenden Kosten gedeckt wurden. Da können unter Umständen schon mehrere hundert Euro Differenz entstehen. Die Deckung der Versicherung beläuft sich auf mindestens 33 und höchstens 40 Prozent.
Die private Arbeitslosenversicherung ist eine Zusatzversicherung für alle Arbeitnehmer, die im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit zum Tragen kommt.
Damit können Betroffene trotz Wegfall der Erwerbstätigkeit ihren Lebensstandard sowie finanzielle Verluste für einen begrenzten Zeitraum absichern.
Private Versicherer bieten für die zusätzliche Arbeitslosenversicherung verschiedene Versicherungs- und Leistungsumfänge für Versicherte an, die individuell vereinbar sind.
Private Arbeitslosenversicherung in Deutschland: Voraussetzungen für Angestellte
Private Arbeitslosenversicherung Rechner: Beispiel für einen 25-jährigen Mann ohne Kinder
Berufstätigkeit | Arbeitslosigkeit | Deckungslücke |
---|---|---|
1100 € * | 660 € * | 440 € * |
Nettoeinkommen Lohn oder Gehalt | Einkommen bei Bezug von ALG I | Differenz, die jeden Monat fehlt! |
* Das Beispiel ist keine exakte Berechnung, sondern dient ausschließlich der Erläuterung. Für genaue Berechnungen wenden Sie sich bitte an ihre zuständige Bundesagentur für Arbeit.
Private Arbeitslosenversicherung Rechner: Beispiel für eine 37-jährige Mutter mit 2 Kindern
Berufstätigkeit | Arbeitslosigkeit | Deckungslücke |
---|---|---|
2400 € * | 1608 € * | 792 € * |
Nettoeinkommen Lohn oder Gehalt | Einkommen bei Bezug von ALG I | Differenz, die jeden Monat fehlt! |
* Das Beispiel ist keine exakte Berechnung, sondern dient ausschließlich der Erläuterung. Für genaue Berechnungen wenden Sie sich bitte an ihre zuständige Bundesagentur für Arbeit.