Gesetzliche oder private Arbeitslosen­versicherung
Vergleich von Beitrag und Leistungen

Die Gesetzliche Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland, die übergreifend auch als Versicherungszweig der Arbeitsförderung beschrieben wird. Als Bestand­teil des Sozialversicherungssystems wurde sie im Juli 1927 erstmals eingeführt. Ihr Ziel ist die materielle und soziale Absicherung nach dem Verlust des Arbeitsplatzes oder während einer längeren Suchphase auf dem Arbeitsmarkt.

Vergleich Arbeitslosenversicherung

Träger der Arbeits­losen­ver­si­cherung ist die Bundes­agentur für Arbeit in Nürnberg, der die Bezirks­direktoren sowie die ört­lichen Agenturen für Arbeit unterstellt sind. Das zuständige Minis­terium ist das Bundes­mi­nis­­terium für Arbeit und So­ziales (BMAS). Gesetz­liche Grundlage ist das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III).

Beitrag und Beitragsbemessungsgrenze Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt nach einer Senkung 2020 2,4 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoentgelts, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber paritätisch teilen. Bei versicherungspflichtigen Personen wird er gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung und gesetzlichen Rentenversicherung über das Lohnabzugsverfahren abgeführt.

Die Höhe des zu leistenden Arbeitslosen­versicherungs­beitrags ist dabei bis zur aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung begrenzt. Einkommen, die über dieser Einkommensgrenze liegen, werden nicht mehr zur Beitragsberechnung hinzugezogen. Die aktuell geltenden Bezugs­größen in der Arbeitslosen­versicherung 2020 haben wir rechts zusammengestellt.

Beitragsbemessungsgrenzen der Rentenversicherung

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Monat (West)
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Jahr (West)
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Monat (Ost)
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Jahr (Ost)

Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung: Was gesetzlich vorgeschrieben ist

Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung nach SGB III § 3 sind vielfältig. Sie richten sich an Arbeitnehmer, Arbeitgeber und an Träger.

Leistungen an Arbeitnehmer:

  • Berufsberatung sowie Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung (Bewerbungskosten, Reisekosten etc.)
  • Förderung aus dem Vermittlungsbudget
  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
  • Gründungszuschuss zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
  • Berufsausbildungsbeihilfe
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung
  • zusätzliche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und diese ergänzende Leistungen, insbesondere Ausbildungsgeld, Übernahme der Teilnahmekosten und Übergangsgeld
  • Arbeitslosengeld während Arbeitslosigkeit, Teilarbeitslosengeld während Teilarbeitslosigkeit sowie Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung
  • Kurzarbeitergeld bei Arbeitsausfall
  • Insolvenzgeld bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
  • Wintergeld
  • Transferleistungen

Leistungen an Arbeitgeber:

  • Arbeitsmarktvermittlung sowie Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung
  • Eingliederungs- und Einstellungszuschüsse
  • Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung
  • Zuschüsse zur Vergütung bei einer Einstiegsqualifizierung
  • Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung für Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld

Leistungen an Träger:

Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung

Selbstständig am Computer

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige und Freiberufler

Selbständige, Pflegepersonen und Arbeitnehmer, die im Ausland tätig sind, können sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Aufgrund einiger gesetzlicher Hürden lohnt sich diese Absicherungsmöglichkeit aber vor allem für Personen vor der Existenzgründung, die aus einer Festanstellung kommen oder aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen.

Folgende Voraussetzungen müssen vor dem Ab­schluss einer sogenannten Freiwilligen Weiter­versicherung gegen Arbeitslosigkeit erfüllt sein:

  • Einzahlung in die gesetzliche Arbeits­losen­versicherung für mindestens zwölf Monate in den vergangenen zwei Jahren vor der Selbständigkeit
  • Aufnahme der Tätigkeit darf nicht länger als drei Monate (§28a Abs. 3 SGB III) zurückliegen
  • Antragstellung bei der Arbeitsagentur des Wohnortes
  • Nachweis über Tätigkeit (Gewerbeschein, Beleg von der Pflegekasse oder entsprechender Arbeitsvertrag)
  • Existenzgründer müssen keinen Nachweis erbringen

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung gilt dagegen nicht für Personen, die:

  • sich gleich nach dem Studium oder ihrer Ausbildung selbständig machen und dementsprechend zuvor kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis hatten
  • schon längere Zeit selbständig sind
  • zuvor Arbeitslosengeld II bekommen haben

Kosten für die freiwillige Arbeitslosenversicherung (Bezugsgrößen West/ Ost)

Auf Basis der aktuellen Bezugsgrößen (West: 3.185  €/ Ost: 3.010 €) fallen folgende Kosten für die freiwillige Arbeitslosenversicherung an:

Selbstständige Existenzgründer* Pflegende Auslandsbeschäftigte
76,44 €/ 72,24 € 38,22 €/ 36,12 € 7,64 €/ 7,22 € 76,44 €

* im Jahr der Existenzgründung und bis zum Ablauf von einem Kalenderjahr nach dieser

Unterschied zwischen ALG I und ALG II (Hartz IV)

Das Arbeitslosengeld (ALG I) ist eine Versicherungsleistung der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Ein Anspruch besteht, wenn Personen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllen:

Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) sind Leistungen, die eine Grundsicherung für Arbeitssuchende gewährleisten soll, die nur wenige Leistungen aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung erhalten. Grund­sätzlich können alle erwerbsfähigen leistungs­berechtigten Personen im Alter von 15 bis zur Regelaltersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren ALG II erhalten. Konkrete Ansprüche sind in den soge­nannten „Regelbedarfen“ festgelegt.

Private Arbeitslosenversicherung zum Vergleich:
Was die zusätzliche Absicherung bringt

Jeder fürchtet sie und jeden kann sie treffen: die Arbeitslosigkeit. Jeder kann staatliches Arbeitslosengeld beantragen bei Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder alternativ einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. In beiden Fällen bedeutet der staatliche Zuschuss wesentlich weniger Einkommen als das vorherige Gehalt oder der Lohn.

60 %

ALG I ohne Kinder

67 %

ALG I mit Kindern

Tipp zur Privaten Arbeitslosenversicherung

Ein privater Versicherungs­schutz kann zwar mögliche Einkommens­einbußen auffangen, kommt in der Regel aber lediglich für die Differenz zwischen dem erhaltenen Netto­verdienst vor der Arbeits­losigkeit  und dem gezahlten Arbeitslosengeld auf. Versicherte sollten daher genauestens abwägen, inwieweit die individuellen monatlichen Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen der privaten Arbeitslosen­versicherung stehen.

Die Deckungslücke kann für Viele sogar existenzbedrohend sein. Wer nicht auf Gespartes über eine längere Zeit zugreifen kann, für den kann sich diese Zusatzversicherung lohnen, denn die monatlichen Ausgaben reduzieren sich auch während einer Arbeitslosigkeit nicht. Miete, Telefon, Versicherungen und andere Rechnungen müssen schließlich trotzdem weiter gezahlt werden.

Die private Arbeitslosenversicherung schließt also die Lücke zwischen ihrem Arbeitslosengeld I und dem bisherigen Verdienst, mit dem vorher alle monatlich anfallenden Kosten gedeckt wurden. Da können unter Umständen schon mehrere hundert Euro Differenz entstehen. Die Deckung der Versicherung beläuft sich auf mindestens 33 und höchstens 40 Prozent.

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Versicherungs-Deckung ohne Kinder
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Versicherungs-Deckung mit Kindern

Tipp

Die private Arbeitslosenver­sicherung ist eine Zusatz­versicherung für alle Arbeit­nehmer, die im Falle einer unverschuldeten Arbeits­losigkeit zum Tragen kommt.

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Damit können Betroffene trotz Wegfall der Erwerbs­tätigkeit ihren Lebens­standard sowie finanzielle Verluste für einen begrenzten Zeitraum absichern.

Vergleichen

Private Versicherer bieten für die zusätzliche Arbeitslosenversicherung verschiedene Versicherungs- und Leistungs­umfänge für Versicherte an, die individuell vereinbar sind.

Private Arbeitslosenversicherung in Deutschland: Voraussetzungen für Angestellte

  • Hauptwohnsitz ist in der Bundesrepublik Deutschland

  • Arbeitnehmer muss bei Vertrags-Abschluss in ungekündigter Anstellung sein; Kündigung darf bei Abschluss noch nicht bekannt sein oder unmittelbar bevorstehen

  • Kündigung ist betriebsbedingt und nicht aus persönlichen Gründen oder wegen eines Fehlverhaltens

  • Arbeitsverhältnis kann unbefristet oder auch befristet sein

  • das Nettoeinkommen muss mindestens 1000 € pro Monat betragen

  • Versicherung kann für Vollzeit und Arbeitsverhältnisse in Teilzeit ab mind. 15 Stunden pro Woche abgeschlossen werden

  • Versicherungsnehmer muss bei Versicherungsbeginn zwischen 18 und maximal 60 Jahre alt sein

  • Versicherung endet mit Ende des 67. Lebensjahres (Rentenbeginn)

  • Versicherungsleistung kann zwischen 100 € bis 1000 € betragen

Private Arbeitslosenversicherung Rechner: Beispiel für einen 25-jährigen Mann ohne Kinder

Berufstätigkeit Arbeitslosigkeit Deckungslücke
1100 € * 660 € * 440 € *
Nettoeinkommen Lohn oder Gehalt Einkommen bei Bezug von ALG I Differenz, die jeden Monat fehlt!

* Das Beispiel ist keine exakte Berechnung, sondern dient ausschließlich der Erläuterung. Für genaue Berechnungen wenden Sie sich bitte an ihre zuständige Bundesagentur für Arbeit.

Private Arbeitslosenversicherung Rechner: Beispiel für eine 37-jährige Mutter mit 2 Kindern

Berufstätigkeit Arbeitslosigkeit Deckungslücke
2400 € * 1608 € * 792 € *
Nettoeinkommen Lohn oder Gehalt Einkommen bei Bezug von ALG I Differenz, die jeden Monat fehlt!

* Das Beispiel ist keine exakte Berechnung, sondern dient ausschließlich der Erläuterung. Für genaue Berechnungen wenden Sie sich bitte an ihre zuständige Bundesagentur für Arbeit.