Private Krankenversicherung Anwartschaft – klein vs. groß

In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass eine private Krankenversicherung (PKV) in einem gewissen Zeitraum nicht gebraucht wird. Würde man für diese Zeitspanne die private Krankenversicherung kündigen, hätte dies jedoch negative Folgen:

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Die Altersrückstellung würde entfallen und der Betroffene hätte bei Wiedereintritt in die Krankenversicherung erheblich höhere Beiträge zu zahlen.

Eine Anwartschaft ist insbesondere für Personen empfehlenswert, die in absehbarer Zeit planen in die PKV einzutreten, momentan aber noch daran gehindert sind. Hier besteht die Möglichkeit vorab eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen.

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Darüber hinaus kann die Anwartschaft auch mögliche Nachteile (z.B. Gesundheitsprüfung oder höheres Eintrittsalter) für Versicherte bei der Rückkehr oder dem tatsächlichen Eintritt in die PKV vermeiden. Die Anwartschaftsversicherung bezieht sich auf folgende Zeiträume:

  • Dauer einer Krankenversicherungspflicht ohne Befreiungsmöglichkeit
  • Dauer eines Anspruchs auf Familienhilfe oder freie Heilfürsorge
  • Wirtschaftliche Notlage oder Arbeitslosigkeit
  • Ein längerer Auslandsaufenthalt

Die Anwartschaftsversicherung ist eine spezielle Tarifform, bei der dem Anwärter ein Versicherungsschutz im Voraus zugesichert wird, selbst wenn sich sein Gesundheitszustand verschlechtern sollte.

Definition der Anwartschaft

In der Zeit der Anwartschaft zahlt der Versicherte einen geringen Beitrag mit dem bei der großen Anwartschaft weiterhin die Altersrückstellung aufgebaut werden kann, also der Gesundheitszustand und das Eintrittsalter abgesichert werden und alle Verwaltungskosten gedeckt sind. Bei der kleinen Anwartschaft wird nur der Gesundheitszustand abgesichert, aber keine Altersrückstellungen aufgebaut. Zusätzlich verpflichten sich die Vertragspartner (Versicherung und Versicherter), dass alle ursprünglichen Rechte und Pflichten ruhen. Daher wird die Anwartschaftsversicherung auch Ruheversicherung genannt. Man unterscheidet die kleine Anwartschaft und die große Anwartschaft.

  • Personen, die ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze besitzen, sich aber erst in absehbarer Zeit privat versichern können
  • Versicherte, die eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit in Aussicht haben
  • Berufssoldaten
  • Studenten, die sich in einer Ausbildung zum Beamten befinden
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Anwartschaftsversicherung Kleine Große
Zeitraum bei kurzer Dauer der Anwartschaft bzw. wenn bereits Beitragsvorteile durch die Altersrückstellung bestehen erstreckt sich meist über mehrere Jahre
Beiträge bei Umstellung in den privaten Volltarif Versicherter zahlt wieder den günstigeren Beitrag Entrichtung des altersgerechten Beitrags
erneute Gesundheitsprüfung keine keine
Beitragskalkulation mit neuem Eintrittsalter mit ursprünglichem Eintrittsalter

Das Anwartschaftsdeckungsverfahren

Grundlage für die Altersrückstellung bildet das sogenannte Anwartschafts­deckungs­verfahren. Der Versicherungsbeitrag bleibt durch dieses Kalkulationsverfahren in der Regel über die Versicherungsdauer konstant. Ausschließlich unerwartete Entwicklungen bei Änderungen im Gesundheitsbereich können eine Beitragsanpassung notwendig machen. Dazu zählen:

  • die Kosteninflation im Gesundheitswesen
  • oder Kostensteigerungen durch eine allgemein gestiegene Lebenserwartung

Durch das Anwartschaftsdeckungsverfahren sorgt jeder Versicherte für sich selbst vor. Die später benötigten Leistungen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit spart er sich selbst. Der Versicherungsnehmer erhält dadurch eine Absicherung im Krankheitsfall im hohen Alter. Dies macht den Unterschied zum Umlageverfahren bei der Sozialversicherung aus.

Tipp

Achten Sie bei ihrem Versicherungsvergleich nicht nur auf den Beitrag für die Anwartschaftsversicherung, sondern auch auf den Folgebeitrag für die spätere Vollversicherung in der PKV.  Auch wenn niedrige Kosten am Anfang lukrativ erscheinen, entscheiden die Prämien des späteren Vollversicherungstarifs am Ende darüber, ob Ihre Wahl kostengünstig war.

Wichtig ist es zudem, darauf zu achten, dass bei Eintritt in die PKV auch eine Option auf Krankentagegeld besteht.

Kosten der Anwartschaftsversicherung im Vergleich

EuroDie Höhe des Beitrags zur Anwartschaftsversicherung richtet sich in der Regel nach einem bestimmten Prozentsatz des üblichen Beitrags zur privaten Krankenvollversicherung. Dabei sind die Kosten für eine große Anwartschaft meist höher als für eine kleine Anwartschaft. Der Grund: Hier orientiert sich der später zu leistende Beitrag stets an dem Datum der Anwartschaftsversicherung und führt daher zu einem höheren Beitrag.

Genauso wie beim Abschluss einer privaten Krankenvollversicherung empfiehlt sich auch bei der Wahl einer privaten Anwartschaftsversicherung ein umfassender Vergleich der Unternehmen.

Läuferin

Um die Anwartschaftsversicherung mit dem persönlich besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden, können Testberichte eine zusätzliche Entscheidungshilfe für Verbraucher darstellen. Beispielsweise führen der Stiftung Warentest Ableger “Finanztest” oder auch “Focus Money” regelmäßige Tests der PKV-Anbieter durch.

Optionstarife

Sogenannte Optionstarife funktionieren ähnlich wie die An­wart­schaft, auch hier wird für einen späteren Eintritt in die PKV vorgesorgt. In der Regel legt man sich nur auf den Versicherer fest, während bei der Anwartschaft bereits ein bestimmter Tarif, auf den dann die Anwart­schaft besteht, ausgewählt wird. Bei Options­tarifen werden keine Alters­rück­stellungen aufgebaut, sie sind daher eine günstige Möglichkeit, sich den späteren Eintritt in die private Krankenvollversicherung zu ermöglichen.
Optionstarife können auch mit Zusatz­versicherungen gekoppelt sein, sodass bereits in der Zeit vor Abschluss der privaten Krankenvollversicherung Anspruch auf Leistungen aus der Versicherung besteht.

Die wichtigsten FAQ im Überblick

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate zum Ende eines Kalenderjahres.
Die kleine Anwartschaft finanziert vor allem das Risiko, das durch während der Ruhezeit auftretende Krankheiten entsteht. Da es keine erneute Gesundheitsprüfung bei Wiedereintritt in die PKV gibt, muss dieses Risiko durch die Anwartschaftsbeiträge abgesichert werden. Zudem sichert der Versicherte die bisher eingezahlten Altersrückstellungen, die bei einem späteren Wiedereintritt ohne Anwartschaft verfallen würden, sowie den Wegfall von Wartezeiten. Die höheren Beiträge der großen Anwartschaftsversicherung bauen zusätzlich Altersrückstellungen auf.
Die Beiträge betragen zwischen 5 und 25 Prozent der eigentlichen Beiträge zur privaten Krankenversicherung, je nach Versicherer und Anwartschaftstyp. Für eine kleine Anwartschaft muss der Versicherte 5 bis 10 Prozent des eigentlichen Beitrags zahlen, für die große Anwartschaft sind 20 bis 25 Prozent fällig.
Nein, die Anwartschaft regelt lediglich die spätere Wiederaufnahme in die PKV, ein Versicherungsschutz besteht nicht, das heißt, der Versicherte muss sich anderweitig krankenversichern.
Nein, die Anwartschaft bezieht sich nur auf das Unternehmen, bei dem der Versicherungsvertrag besteht, da auch hier bisher eingezahlte Altersrückstellungen ruhen.
Kosten unter 100 Euro sind zu 100 Prozent steuerlich absetzbar, da sie zum Basiskrankenschutz gerechnet werden. Höhere Kosten müssen aufgeschlüsselt werden, können aber auch in der Steuererklärung geltend gemacht werden.