Private Krankenversicherung (PKV)
Die private Krankenversicherung ist eine Krankenvollversicherung, sie wird von mehr als 40 privatwirtschaftlichen Versicherungen angeboten. In Deutschland sind rund 9 Millionen Menschen privat versichert, denn das PKV-System bietet eine Menge Vorteile. Für wen ist sie sinnvoll und für welche Berufsgruppen lohnt sie sich besonders? Leistungsunterschiede zwischen den Anbietern sowie tausende Tarife und Tarifkombinationen machen einen Vergleich wertvoll, um so den besten Versicherungsschutz zu erhalten.
Kurz und knapp – Das Wichtigste zur PKV
PKV kurz und knapp –
Das Wichtigste
Vorteile
Nachteile
Merkmale | PKV |
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Beitragsrückerstattungen | ✓ |
Beitragsanpassungen | ✓ |
keine Beitragsgarantie | ✓ |
Vorkasse mit Kostenerstattung | ✓ |
Altersrückstellungen | ✓ |
Gesundheitsprüfung | ✓ |
Private Krankenversicherung – Kosten und Leistungen vergleichen
Private Krankenversicherung: Kosten und Leistungen vergleichen
Der Gesetzgeber hat eine Krankenversicherungspflicht mit Beginn des Jahres 2009 festgeschrieben. Aber die meisten Menschen haben recht konkrete Vorstellungen, wie sie ihre Gesundheit am besten schützen wollen. Während die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) dabei wenig Spielraum lässt, haben privat Krankenversicherte hier einen klaren Vorteil: Vor allem die Leistungen und der Versicherungsumfang bestimmen neben Beruf, Alter und Gesundheitszustand, wie viel die eigene gesundheitliche Absicherung letztlich kostet.
Als Faustregel gilt im Allgemeinen: Je jünger und gesünder, desto geringer ist der Beitrag in der privaten Krankenversicherung.
Was kostet die private Krankenversicherung?
Zunächst muss entschieden werden, welche Art Tarif man wählen möchte: Die PKV bietet mehrere Tarifvarianten und Tarifklassen, die sich häufig in den Leistungen und damit im Preis unterscheiden. Neben den Kompakttarifen, deren Leistungsspektrum vorgegeben ist, stehen auch Modultarife zur Verfügung. Einzelne Bausteine lassen sich ganz individuell und nach den persönlichen Wünschen zusammensetzen. Der Preisunterschied zwischen den Tarifen und Personengruppen kann mehrere Hundert Euro betragen. Die verschiedenen Angebote miteinander zu vergleichen ist daher sehr sinnvoll, um sich das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu sichern.
Die Beitragshöhe in der PKV orientiert sich neben den Leistungen auch am Alter. So kann der Arbeitnehmeranteil für einen 30 Jahre alten privatversicherten Arbeitnehmer, je nach Anbieter und Tarif, zwischen knapp 150 bis etwa 350 EUR liegen. Bei einem älteren Arbeitnehmer ab 50 Jahren wird der Eigenanteil der PKV-Kosten schon deutlich höher liegen. In diesem Alter ist eine Preisspanne zwischen knapp 300 bis circa 650 EUR oder sogar darüber möglich.*
*Bei den Preisbeispielen handelt es sich um Anfragen bei den Versicherern für gesunde Musterkunden im jeweils angegebenen Alter ohne Vorerkrankungen. Der Preis kann für einzelne PKV-Versicherte davon abweichen. Angefragt wurden: Allianz, Axa, Barmenia, Debeka, DKV, Central und Signal Iduna
Die wichtigsten Leistungen in der Privatversicherung
Die Leistungen in der PKV sollen einen grundlegenden Gesundheitsschutz gewährleisten. Die Versorgung von Privatpatienten geht in vielen Fällen allerdings weit darüber hinaus: kürzere Wartezeiten, schnellere Terminvergabe bei Fachärzten, modernste medizinische Behandlungen vom Chefarzt oder eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sind häufig Bestandteil eines guten PKV-Tarifs. Allerdings variieren die Leistungen je nach Anbieter und standardmäßigem Tarif. Dementsprechend deutlich kann sich der Leistungsumfang im Vergleich zu der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheiden. Zu den wichtigsten Leistungen für eine gute Gesundheitsversorgung gehören:
Wie berechnen sich PKV-Tarife?
Während es in der gesetzlichen Krankenversicherung festgesetzte Beiträge gibt, die sich lediglich im Zusatzbeitrag der Kassen minimal unterscheiden, setzen sich PKV-Tarife unter anderen anhand folgender Kriterien zusammen:
PKV Beitrag für Rentner – Wie sich die Kosten senken lassen
PKV-Tarife für finanzielle Notlagen
Dabei handelt es sich um einen Sozialtarif, der von allen PKV-Unternehmen angeboten werden muss. Wer nur über ein geringes Einkommen verfügt, hat die Option diesen Tarif zu wählen – wenn er mindestens zehn Jahre in der PKV versichert ist und bereits vor 2009 eintrat. Mehr zum Standardtarif
Der Tarif steht ausschließlich Versicherten offen, die nach dem 31.12.2008 in die PKV eingetreten sind. Diesen Sozialtarif müssen die PKV-Unternehmen für einkommensschwache Versicherte anbieten, die im sozialrechtlichen Sinne als hilfebedürftig gelten, älter als 55 Jahre alt sind oder eine Rente bzw. Pension beziehen. Mehr zum Basistarif
Dieser Tarif kann von den Versicherten nicht frei gewählt werden. Leiden Versicherte unter finanziellen Engpässen und kommt es zu Beitragsrückständen in der PKV, kann der Versicherer den Vertrag nach zweimaliger Mahnung ruhend stellen. Mehr zum Notlagentarif
Der Private Krankenversicherung Vergleich – Warum er sich lohnt
Es gibt über 40 Versicherungsunternehmen (Liste), die als Mitglieder im PKV-Verband organisiert sind. Wer sich für eine private Krankenkasse interessiert, sieht sich einer unglaublich großen Auswahl an Tarifen und Tarifoptionen gegenüber. Die Angebote verschiedener Anbieter und deren Tarifvarianten zu vergleichen, ist daher dringend geboten. Dabei selbstständig und ohne fachkundige Beratung eine Entscheidung treffen zu wollen, ist nahezu unmöglich. Zur Unterstützung ist ein PKV-Vergleich sinnvoll, der von Profis begleitet wird.
Erste Anhaltspunkte für eigene Erkundungen kann dabei der Blick auf aktuelle PKV Test liefern. Hier erhalten Anbieter und auch deren Tarife entsprechende Bewertungen, die eine grobe Aussage zur Qualität eines Privatversicherers, einzelner Tarife oder Tarifkombinationen treffen kann. Die persönliche Sichtweise sollte jedoch vor allem das gewünschte Leistungsspektrum und den monatlichen Beitrag einbeziehen, da diese dauerhaft den Tarif und damit die Beitragskosten in der PKV bestimmen. Folgende Aspekte spielen häufig eine Rolle bei der Bewertung der PKV-Tarife durch Fachleute:
Bekannte Verbraucherschützer betonen ebenso wie gute private Krankenversicherer, wie wichtig ein Vergleich der Versicherungen ist, die für einen längeren Zeitraum abgeschlossen werden. Dies trifft auf die Private Krankenversicherung besonders zu, da sie den Kunden sogar ein ganzes Leben lang begleiten soll. Aus diesem Grund ist ein Versicherungsvergleich unabdingbar!
„[…] Besonders bei der Krankenversicherung spielen aber auch viele weitere Kriterien bei der Auswahl eines privaten Krankenversicherers und geeigneter Tarife eine relevante Rolle. Dies sind zum Beispiel die Beitragsentwicklung, Tarifkontinuität – sprich wie viele Tarife hat der Versicherer auf den Markt gebracht – sowie sein Verhalten […] bei der Leistungsregulierung.”
Aus Bund-der-Versicherten-Broschüre „Gut versichert in der privaten Krankenversicherung“ von Februar 2019; online abgerufen am 30.09.2019)
Vergleichen: Mit Beitragsvergleich und Tarifvergleich in die Privatversicherung
Günstiger Beitrag oder bester Tarif? Der Weg in die PKV wird beeinflusst durch die persönlichen Wünsche und finanziellen Möglichkeiten. Beim Vergleich der privaten Krankenversicherungen sollten folgende Gesichtspunkte beachtet werden:
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Private Krankenversicherung Voraussetzungen – Wann man in die Private kann
Bei einer privaten Krankenversicherung handelt es sich um eine Versicherung auf freiwilliger Basis. Jede beschäftigte Person kann sich privat versichern, sofern die Regelungen für die freiwillige Krankenversicherung auf sie zutreffen. Dazu gehören beispielsweise Beamte, Selbständige und Studenten. Auch Angestellte haben die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung einzutreten. Hierbei muss jedoch das gesamte Bruttoeinkommen innerhalb eines Jahres oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegen, die jährlich neu ermittelt wird und 2020 bei 62.550,00 Euro liegt. Im Jahr 2021 soll die Grenze weiter ansteigen auf voraussichtlich 64.350,00 Euro.
Die private Krankenversicherung ist eine Versicherungsart auf freiwilliger Basis. Alle Personen, die den Regelungen für die freiwillige Krankenversicherung unterliegen, können sich privat versichern. Das betrifft Beamte, Selbständige und Studenten, aber auch Angestellte, wenn ihr gesamtes Bruttoeinkommen innerhalb eines Jahres oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. Diese wird jährlich neu festgelegt und liegt 2020 bei 62.550 Euro. 2021 liegt die Grenze bei 64.350,00 Euro betragen.
Die JAEG ist nicht zu verwechseln mit der Beitragsbemessungsgrenze, die für die Berechnung des Krankenkassenbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung von Bedeutung ist.
Voraussetzungen & individuelle Vorteile nach Berufsgruppen
Beamte können sich ohne große Voraussetzungen und unabhängig vom Verdienst versichern lassen. Darüber hinaus haben sie in vielen Fällen Anspruch auf Beihilfe vom Dienstherren. Dieser übernimmt zwischen 50-80% der Aufwendungen, sodass sich die Beitragskosten für Beamte erheblich reduzieren.
Vorteile für Beamte:
- Beihilfe-Berechtigung zwischen 50 bis 80% für Versicherte und deren nicht berufstätige Familienangehörige
- Für Ehepartner und Kinder ist durch diesen staatlichen Zuschuss in der PKV gesorgt
- Beamte oder Beamtenanwärter benötigen zur vollständigen Absicherung lediglich eine sogenannte Restkostenversicherung
Selbstständige und Freiberufler können zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenkasse wählen. Hat man einmal die Entscheidung für eine Privatversicherung getroffen, gilt sie unwiderruflich. Nur durch den Wechsel in ein Angestelltenverhältnis kann der Entschluss rückgängig gemacht werden. Selbstständige und Freiberufler tragen die Kosten für ihre Krankenversicherung komplett selbst.
Vorteile für Selbständige:
- Ihr Einkommen bleibt ausnahmslos unberücksichtigt
- Steigt das Einkommen durch höhere Einnahmen oder Umsätze, spielt das für den PKV-Beitrag keine Rolle
- Selbständige können Ihr Leistungspaket individuell gestalten und erhalten damit ein Leistungsplus gegenüber der gesetzlichen Versicherung
Angestellte müssen mit ihrem Brutto Jahreseinkommen (JAEG) oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen, um sich in der PKV versichern zu können. Diese liegt für das Jahr 2020 bei 62.550,00 Euro/Jahr; 2021 soll sie auf 64.350,00 Euro ansteigen. Überschreiten Angestellte diese Grenze, können sie frei wählen, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern wollen. Entscheiden sie sich für eine PKV, sollte ein dauerhaft stabiles Einkommen über der JAEG vorliegen.
Vorteile für Angestellte:
- Gutverdienende Angestellte profitieren von der einkommensunabhängigen Beitragsberechnung
- Beziehen sie zum Beispiel Prämien oder Zuschläge durch den Arbeitgeber, steigt der PKV-Beitrag nicht an
- Der Arbeitgeber beteiligt sich zur Hälfte an den monatlichen Kosten zur PKV mit dem Arbeitgeberzuschuss
Studenten haben ebenfalls die Möglichkeit, sich privat versichern zu lassen. Innerhalb der ersten 3 Monaten nach der Immatrikulation können sie ohne große Voraussetzungen einen Antrag bei einer PKV stellen. Die Privatversicherung bleibt während des gesamten Studiums bestehen und kann nicht aufgehoben werden.
Vorteile für Studenten:
- Sie bekommen in der privaten Krankenversicherung häufig sehr günstige Tarife, denn
- Je jünger und gleichzeitig gesünder der Versicherte ist, desto niedriger ist auch der monatliche PKV-Beitrag
TIPP für Angestellte und Studenten
Wer seine gesetzliche Krankenversicherung für einen Wechsel in die PKV kündigen möchte, kann dieses immer zum Ende eines Monats tun. Zum ersten Semester eines Studiums oder bei Arbeitgeberwechsel gilt das Beginndatum.
Private Krankenversicherung: Kündigung oder Wechsel?
Ob Unzufriedenheit mit dem Leistungspaket oder drastische Beitragserhöhungen – es gibt verschiedene Gründe, eine private Krankenversicherung wechseln oder sogar kündigen zu wollen. Hierbei sollten Versicherte sich besonders gut informieren, denn nicht immer ist ein Wechsel vorteilhaft. Vor allem im Bezug auf die Altersrückstellungen haben Verbraucher das Nachsehen und müssen mit Verlusten rechnen. Wer seine PKV dennoch kündigen möchte, sollte dies fristgerecht tun, um Probleme mit der Krankenversicherung zu vermeiden. In manchen Fällen ist auch eine außerordentliche Kündigung möglich, Versicherungsnehmer sollten bereits im Vorfeld prüfen, ob sie die nötigen Bedingungen erfüllen.
Privat Versicherte haben grundsätzlich den Anspruch auf einen Tarifwechsel innerhalb ihrer Versicherung (VVG §204). Vor allem bei einer Beitragssteigerung oder Unzufriedenheit mit dem bisherigen Leistungsumfang, kann der Wechsel in einen neuen Tarif ratsam sein. Meist lassen sich dabei Kosten senken und die Zufriedenheit erhöhen. Mehr zum PKV-Tarifwechsel
Ist ein Versicherungsnehmer unzufrieden mit den Leistungen seiner privaten Kasse oder aus anderen Gründen, steht es ihm frei, sich einen anderen Anbieter zu suchen. Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer lohnt sich jedoch nur in wenigen Fällen. Grund dafür sind die Beiträge zur Altersrückstellung, die der Versicherte monatlich mit seinem PKV-Beitrag zahlt: Sie sorgen dafür, dass die Kosten im Alter nicht übermäßig ansteigen. Je länger die Versicherungszeit, desto größer ist das angesparte Polster. Mehr zum PKV-Wechsel
Wer von der privaten Krankenkasse in die gesetzliche Krankenkasse zurück möchte, muss sich einigen Hürden stellen. Eine Wiederaufnahme in der GKV ist möglich, wenn Privatversicherte mit ihrem Brutto-Jahreseinkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fallen. Erfüllt ein Versicherungsnehmer die Bedingungen für eine Familienversicherung, ist der Wechsel zurück in die Gesetzliche ebenfalls möglich. Für einzelne Berufsgruppen bestehen besondere Regularien, die im Sozialgesetzbuch geregelt sind (§5, 6 und 9 SGB V). Mehr zur Rückkehr in die GKV
Fristen in der PKV für Wechsel und Kündigung
Für die Kündigung einer privaten Krankenversicherung gibt es nicht nur verschiedene Gründe, sondern es sind auch bestimmte Fristen einzuhalten. Die Bedingungen und Unterschiede für eine reguläre – also ordentliche Kündigung – im Gegensatz zu einer außerordentlichen Vertragsbeendigung, auch Sonderkündigung genannt, werden im Folgenden erklärt:
Ordentliche Kündigung vs. Sonderkündigung
TIPP: Bei Beitragserhöhung kündigen
Im Falle von Beitragserhöhungen oder Änderung der Leistungen darf ebenfalls außerordentlich 2 Monate nach Bekanntgabe des neuen Beitrags gekündigt werden!
Liste Private Krankenversicherungen – Übersicht Anbieter
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Weiterführende Themen
Das Unisex-Prinzip in der Versicherung
Nach Artikel 21 und 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist jegliche Diskriminierung wegen des Geschlechts verboten. Deswegen verlangt die europäische Gleichstellungsrichtlinie Unisex-Tarife für Versicherungen im Grundsatz schon seit dem 21. Dezember 2007. Die bis Ende 2012 noch üblichen Abweichungen wurden laut der Luxemburger Richter als Ausnahme formuliert. „Nach Ablauf einer angemessenen Übergangszeit“ müssten solche Ausnahmen jedoch auslaufen, ansonsten werde das Ziel der Gleichbehandlung von Frauen und Männern unterlaufen, erklärte der EuGH. Mit Wirkung zum 21. Dezember 2012 wurde diese Ausnahme deshalb ungültig.
Auswirkungen der Unisex-Tarife für private Versicherungen
Seit 21.12.2012 dürfen neu abgeschlossene Tarife nur noch nach den Regelungen für Unisex-Tarife kalkuliert werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das Geschlecht die Versicherungsbeiträge nicht mehr beeinflussen darf.
Damit haben sich die Beiträge für Männer und Frauen in den einzelnen Versicherungssparten teilweise stark verändert. Frauen zum Beispiel mussten bisher in der Krankenversicherung mehr zahlen, weil sie statistisch länger leben und häufiger zum Arzt gehen. In anderen Versicherungen, wie der Kfz-Versicherung, wurden Frauen günstiger versichert als Männer. Nun haben sich die Beiträge angeglichen, denn die Gleichstellung von Männern und Frauen ist ein grundlegendes Prinzip der Europäischen Union.
Unisex-Tarife in verschiedenen Versicherungssparten
Betroffene Versicherungstarife – Liste der verschiedenen Sparten
Die wichtigsten Versicherungen im Überblick und wie sich Unisex-Tarife auswirken.
Wussten Sie?
Unisex-Tarife gibt es übrigens schon seit 2006 – und zwar für Rentenversicherungen, die riester-förderfähig sind. Das führte damals zu einer Verschlechterung der Leistungen für Männer. Männliche Versicherte müssen seitdem bei einem Neuabschluss für die gleichen Rentenleistungen etwa 6,5 Prozent höhere Beiträge zum Riestervertrag aufwenden.
Nach Unisex kommt Uniage
Neu im Gespräch sind seit Sommer 2014 auch sogenannte Uniage Tarife für Versicherungen. Diese könnten dann das Alter als Beitragskriterium überflüssig machen. Die Auswirkungen wären wahrscheinlich noch weitreichender als bei der Unisex-Umstellung. Allerdings: Ob und wann die Uniage-Tarife kommen, ist völlig offen. Eine entsprechende EU Richtlinie ist derzeit erst in der Diskussion, wurde ursprünglich 2008 eingebracht.
Umwandlung in Unisex-Tarife
Einige Versicherungen haben schon vor dem Stichtag Unisex-Tarife oder Übergangstarife eingeführt. Anfang des Jahres 2013 hatten Versicherte zudem grundsätzlich ein sogenanntes Umtauschrecht. Konkret bedeutet dies, dass Versicherungsnehmer zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2013 ihren alten geschlechtsspezifischen Tarif in einen neuen Einheitstarif umwandeln konnten. Der Beitrag blieb dabei in der Regel gleich. Lediglich die Leistungen werden unter Umständen angepasst. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist allerdings nicht erforderlich.
Private Krankenversicherung: Für Männer sind Unisex-Tarife teurer
Die frühere Regelung in der privaten Krankenversicherung ging davon aus, dass Frauen statistisch gesehen eine höhere Lebenserwartung haben als Männer und somit länger und mehr Leistungen aus der PKV beziehen. Daher lagen die PKV-Beiträge für Frauen bisher rund 15 bis 20 Prozent über denen für Männer. Weil dies nun nicht mehr zulässig ist, haben sich die Beiträge angeglichen. Das heißt: Die Beiträge für Männer sind zum Teil deutlich gestiegen, die für Frauen vorerst etwas gesunken. Gleiches gilt für die private Pflege- und Rentenversicherung sowie für die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Umverteilung der Kosten für die Schwangerschaft
Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschutz werden in der privaten Krankenversicherung schon seit 2008 auf Männer und Frauen aufgeteilt. Das schreibt das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor. Allerdings bewirkte diese Gesetzesänderung damals nur eine Beitragsermäßigung für Frauen von zwei bis drei Prozent, weil:
- die Lebenserwartung bei Frauen steigt
- die allgemeinen Gesundheitskosten sich erhöhen
- die Altersgruppen, die die Schwangerschaftskosten mittragen sollten, unterschiedlich eingegrenzt wurden
Für Männer sind Lebensversicherungen günstiger geworden
Andersrum verhält es sich bei Risikolebens- sowie Kapitallebensversicherungen. Hier waren Männer bisher stark im Nachteil. Denn laut Statistik sterben sie früher als Frauen, was sich die Versicherer mit höheren Prämien vergüten ließen. Die Wahrscheinlichkeit ist hier schließlich höher, dass die Versicherungssumme tatsächlich ausgezahlt werden muss. Mit Einführung der Unisex-Tarife sind die Beiträge für Männer also zum Teil gesunken, die für Frauen im Gegenzug gestiegen.
1A Tipp: Neue Tarife umfassend vergleichen
Auch nach den entsprechenden Beitragsangleichungen in den einzelnen Versicherungssparten bleibt der Vergleich zwischen den Tarifen der unterschiedlichen Versicherungen unerlässlich, denn die Spanne ist zum Teil enorm groß. Zunächst sollte außerdem jeder für sich überlegen, ob die Produkte unabhängig von den Unisex-Tarifen attraktiv für sich selbst sind, ermahnt der Bund der Versicherten (BdV). Ob die neuen Konditionen automatisch zu Preiserhöhungen für alle führen werden, wie es einige Verbraucherschützer prognostizieren, bleibt zudem abzuwarten. Altkunden, die Änderungen an ihren Policen planen, sollten darüber hinaus prüfen, ob der Vertragsumbau eine Umstellung in einen Unisex-Vertrag bedingen kann. Je nach Versicherungssparte und Geschlecht kann sich dies eventuell nachteilig auswirken.
Reaktionen: GDV wenig begeistert
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist über die neuen Unisex-Tarife wenig begeistert. Denn eine Differenzierung der Geschlechter hat bisher zu insgesamt günstigeren Beiträgen geführt. Mit der Entscheidung wurde die risikogerechte Kalkulation und damit ein zentrales Prinzip der privaten Versicherungsbranche in Frage gestellt, so der GDV. Was ungleich sei, dürfe man in der Versicherung nicht gleich behandeln.
Höhere Kosten für weibliche Fahranfänger bei der Kfz-Versicherung
Bei Kfz-Versicherungen unterschieden sich die Prämienhöhen von Männern und Frauen bisher erheblich, allerdings fast nur bei Fahranfängern im Alter von 18 bis 25 Jahren. Weil junge Männer statistisch häufiger Unfälle verursachen, mussten sie bislang auch mehr zahlen.
Daher ist es für sie lohnenswert einen neuen Vertrag mit Unisex-Tarif abzuschließen. Die Beiträge sind dann vermutlich etwas niedriger als in den alten Bisex-Tarifen. Junge Frauen hingegen, die bereits vor dem 21.12. 2012 einen Vertrag abgeschlossen haben, sollten sich eher langfristig an einen Versicherer binden, der ihren Erwartungen entspricht. Denn neue Verträge sind für Autofahrerinnen wahrscheinlich teurer.
Mögliche neue Kalkulationskriterien
Das Geschlecht als Grundlage zur Beitragsberechnung heranzuziehen, ist seit dem 21. Dezember 2012 nicht mehr zulässig. Möglich sind aber andere Kriterien, die Rückschlüsse auf das Geschlecht geben können:
- Kfz-Versicherer können zum Beispiel von jenen Kunden mehr verlangen, die besonders PS-starke Autos fahren. Und das sind meistens Männer, die ja bisher auch schon mehr zahlen.
- Bei privaten Krankenversicherungen darf beispielsweise noch nach Taillen- oder Hüftumfang unterschieden werden, weil das Rückschlüsse auf das Risiko der Fettleibigkeit zulasse.
- Auch geschlechtsspezifische Versicherungsprodukte für etwa Prostata- oder Gebärmutterkrebs können angeboten werden.
Statistik
Studien belegen, dass viele Deutsche nur unzureichend bis gar nicht über die Änderungen durch Unisex Bescheid wissen. Den Ergebnissen einer Studie 2012 von „TNS Infratest“ und der Continentalenzufolge, fühlen sich mehr als 80 Prozent „eher schlecht“ über die Thematik informiert.
Zu ähnlichen Resultaten gelangt auch eine repräsentative Befragung des „IMWF Instituts für Management- und Wirtschaftsforschung“, die im Auftrag des Direktversicherers „Hannoversche“ durchgeführt wurde. Lediglich jeder zweite Deutsche hat schon einmal von den neuen Tarifen gehört.
Checkliste: Bei diesen Versicherungen sparen Männer/Frauen
Versicherungsart | Auswirkung auf Männer | Auswirkung auf Frauen |
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Private Krankenversicherung | Beitragssteigerung | günstigere Tarife |
Krankenzusatzversicherung | Beitragssteigerung | günstigere Tarife |
Pflegerentenversicherung | Beitragssteigerung | günstigere Tarife |
Pflegezusatzversicherung | Beitragssteigerung | günstigere Tarife |
Private Rentenversicherung | Beitragssteigerung | günstigere Tarife |
Betriebliche Altersvorsorge | geringe Beitragssteigerung | etwas günstigere Tarife |
Lebensversicherung | günstigere Tarife | Beitragssteigerung |
Kfz-Versicherung | günstigere Tarife besonders für junge Männer | Beitragssteigerung besonders bei jungen Frauen |
Berufsunfähigkeitsversicherung | Beitragssteigerung | günstigere Tarife |
Unfallversicherung | günstigere Tarife | Beitragssteigerung v.a. für handwerklich tätige Frauen |
Sterbegeldversicherung | günstigere Tarife | Beitragssteigerung |
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Unisex-Tarife
Altverträge sind nicht von der Umstellung betroffen
Alle genannten Regelungen bezüglich der Einführung der Unisex-Tarife betreffen nur Vertragsneuabschlüsse. Alle Kontrakte, die bis zum 21. Dezember 2012 abgeschlossen wurden, bleiben unangetastet. Alles andere wäre verfassungswidrig. Das hatte jedenfalls ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Dr. Josef Isensee bestätigt. Zuvor war in der Versicherungsbranche heftig darüber diskutiert worden, ob die Unisex-Tarife auch für Bestandskunden gelten sollen. Aber laut besagtem Gutachten würde das einen Eingriff in die Grundrechte wie zum Beispiel Vertragsfreiheit oder Eigentumsgarantie bedeuten.
Tipp der Redaktion