Sumiswalder Krankenkasse
Die Sumiswalder Krankenkasse wurde 1823 als Verein unter dem Namen „Kranken- und Hülfskasse Sumiswald“ gegründet. Sie ist die älteste Krankenkasse der Schweiz. Neben dem Kerngeschäft der obligatorische Krankenpflegeversicherung und diversen Zusatzversicherungen, bietet der Versicherer auch noch Taggeld- und Unfallversicherungen an.
Daten und Fakten
Die Kasse wurde überwiegend von Handwerkern gegründet. Diese fertigten damals per Hand einzelne Miniaturen ihrer einzelnen Handwerksberufe an und schenkten sie dem Versicherer. Noch heute beherbergt das Unternehmen die Sammlung in ihren Verwaltungsräumen, woran sich die rund 35 Mitarbeiter täglich erfreuen können. Die Sumiswalder Krankenkasse ist ein verhältnismäßig kleiner Versicherer und sorgt für flexible und schlanke Prozesse.
Adresse und Kontakt
Sumiswalder Krankenkasse
Telefon: 034/ 432 30 60
Telefax: 034/ 432 30 61
Spitalstrasse 47
3454 Sumiswald
Schweiz
Leistungen und Tarife
Das Kerngeschäft des Unternehmens bilden die Kranken- und Unfallversicherungen. Darüber hinaus vermittelt die Sumiswalder Krankenkasse jedoch noch weitere Zusatzversicherungen in diversen Bereichen. Von Rechtsschutz, über Kapitalversicherung bei Unfall und/oder Krankheit bis hin zu einer Zahnzusatz- sowie Reiseversicherung ist alles möglich.
Die Kasse wirbt damit, sich stets nach den Bedürfnissen und Wünschen seiner Kunden zu richten. Die Kundenzufriedenheit steht im Mittelpunkt und ist laut Leitbild der Schlüssel zum Erfolg. Daher wundert es nicht, dass die Sumiswalder Krankenkasse ein online Kundenportal hat, indem Nutzer ihre persönlichen Daten jederzeit einsehen können. Die eigenen Zusatzversicherungen des Unternehmens sind beispielsweise der “Kombi” Tarif, welchen es in drei verschiedenen Stufen gibt. Der Tarif gewährleistet, dass in Ergänzung zur Grundversicherung, die anfallenden Kosten bei einem Spital- oder Kuraufenthalt übernommen werden, sowie Beiträge einer Haushaltshilfe, Zahnstellungskorrekturen und Auslandsleistungen. Die UTI-Kapitalversicherung sorgt dafür, dass je nach vereinbarter Kapitalzahlung, bei einem Unfall, Tod oder Invalidität gezahlt wird.