Krankenunterstützungskasse der Berufsfeuerwehr Hannover (KUK)
Die Krankenunterstützungskasse der Berufsfeuerwehr Hannover ist entgegen ihrem Namen eine private Krankenversicherung. Sie bietet ausschließlich Leistungen für Mitglieder der Berufsfeuerwehr Hannover und deren Angehörige.
Daten und Fakten
Die private Krankenversicherung bietet eine Absicherung bei Versicherungsunternehmen, die privatrechtlich organisiert sind. Man unterscheidet hier zwischen Vollversicherung, Teilversicherung und Zusatzversicherung. Die Vollversicherung dient zur Absicherung der gesamten Krankheitskosten; die Teilversicherung übernimmt nur einen Anteil und die Zusatzversicherung bietet eine Absicherung zusätzlicher Krankheitsrisiken. Die private Krankenversicherung ist nicht für jeden zugänglich, es gibt bestimmte Bedingungen. Das Einkommen des Versicherungsanwärters muss über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Weiterhin wird im Rahmen einer Gesundheitsprüfung der Gesundheitsstand bestimmt und danach entschieden, ob er überhaupt in die Versicherung eintreten darf. Ansonsten entscheidet der Gesundheitszustand zusammen mit dem Eintrittsalter und dem gewünschten Leistungsumfang. Im Gegensatz dazu gibt es die gesetzliche Krankenversicherung, die für alle Versicherten offen steht, aber Einschränkungen in den Leistungen zu verzeichnen hat.
Adresse und Kontakt
Krankenunterstützungskasse der Berufsfeuerwehr Hannover (KUK)
Telefon: 0511 / 912 168 0
Telefax: 0511 / 912 168 2
Karl-Wiechert-Allee 60 b, 30625 Hannover
www.kuk-bf-hannover.de
Leistungen und beliebte Tarife
Aufgrund ihrer lokalen Beschränkung, sind für die PKV der Krankenunterstützungskasse der Berufsfeuerwehr Hannover keine Tarife bekannt. Interessierte sollten sich an den Träger direkt wenden.
Leistungsumfang im Überblick
Jede private Krankenversicherung ist dazu verpflichtet, einen Basistarif anzubieten. Dieser orientiert sich sehr stark an den Beiträgen und dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Vorteile der PKV sind beispielsweise: die freie Arzt- und Krankenhauswahl. Der Patient kann wahlweise je nach Tarif in einem Einbettzimmer untergebracht werden und die Chefarztbehandlung in Anspruch nehmen. Versicherte können sich ihren Leistungsumfang individuell gestalten. Kosten werden bei Nichtnutzung von Leistungen oftmals zurückerstattet. Der Versicherungsschutz ist europaweit immer und weltweit für zwei Monate gewährleistet.
Je nach gewähltem Tarif werden Arztbesuche, Medikamente und Hilfsmittel wie Hörgeräte, Brillen und Heilmittel wie Massagen zu einem gewissen Prozentsatz oder sogar vollständig übernommen. Viele private Krankenversicherungen übernehmen zudem Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten wie Krebs dienen. Schließt man beispielsweise einen Zahntarif ab, so werden hohe Anteile an Zahnbehandlungen, Vorsorge und Zahnersatz übernommen.
Um die Abdeckung der Leistungen auch im steigenden Alter des Versicherten garantieren zu können, werden in der PKV sogenannte Altersrückstellungen gebildet. Die Versicherungsnehmer müssen rund zehn Prozent des regulären Beitrags extra zahlen, um die Beiträge im Alter stabil halten zu können, da dann die Möglichkeit von Krankheiten regulär ansteigt und die Beiträge enorm erhöht werden müssten. Bei einem Tarifwechsel ist es problematisch, denn oft werden die Altersrückstellungen gar nicht oder nur zu einem gewissen Anteil übernommen.