Deutsche Pensionskasse

Die Deutsche Pensionskasse AG ist ein rechtlich eigenständiges Unternehmen und wurde von verschiedenen Versicherungsgruppen ins Leben gerufen. Der Versicherer hat sich dabei auf das Angebot der betrieblichen Altersvorsorge spezialisiert und stützt sich dabei auf Gründerunternehmen.

Daten und Fakten

Als Aktiengesellschaft litt die Deutsche Pensionskasse schwer unter der Wirtschafts- und Finanzkrise der vergangenen Jahre. Insgesamt betreut man die betriebliche Altersrente von etwa 10.000 Personen.

Adresse und Kontakt

Deutsche Pensionskasse

Telefon: 04821 / 773 496

Itzehoer Platz , 25524 Itzehoe

www.deutsche-pensionskasse.de

Leistungen und beliebte Tarife

Anders als bei den meisten Versicherern stehen bei der Deutschen Pensionskasse nicht mehrere Versicherungssparten auf dem Programm, sondern man hat sich hier ganz auf die betriebliche Altersvorsorge spezialisiert. Der Vertrieb der Tarife läuft dabei über die Gründerunternehmen, die anteilig die Aktienanteile halten.

Pensionskassenversorgung

Die betriebliche Altersvorsorge als Pensionskassenvorsorge ist eine Altersvorsorge auf das Leben eines Arbeitnehmers und kann als drittes Standbein der Alterssicherung betrachtet werden. Der Versicherungsnehmer des Vertrages ist der Arbeitgeber, der die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei an die Deutsche Pensionskasse überweist. Im Gegenzug verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehaltes. Aufgrund der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit lassen sich so aus einem geringeren Nettoaufwand effektive Leistungen im Alter ansparen.

Tarife der Deutschen Pensionskasse zur betrieblichen Altersvorsorge

Die Deutsche Pensionskasse bietet grundsätzlich zwei verschiedene Tarife zur betrieblichen Altersvorsorge an. Zum einen ist das klassische Modell mit dem Tarif P310, zum anderen eine fondsbasierte Variante mit dem Tarif F-ARD zu haben. In beiden Tarifmodellen besteht zusätzlich die Möglichkeit im Todesfall Leistungen für die Hinterbliebenen zu vereinbaren, sowohl in der Rentenaufschubzeit als auch im Fall der Rentenauszahlung.

Zusatzversicherung zur Berufsunfähigkeit

Gleichzeitig haben die Versicherten der betrieblichen Altersvorsorge die Möglichkeit den Zusatztarif BUZ abzuschließen. Dieser versichert, dass im Fall einer Berufsunfähigkeit die Beitragspflicht zur betrieblichen Altersvorsorge und zur Zusatzversicherung erlischt und Überschussanteile für die Altersrente verwendet werden.