Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat zum Januar 2020 seinen Namen in Bundesamt für Soziale Sicherung geändert.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ist eine deutsche Bundesbehörde, die dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstellt ist. Die Aufgabe des BAS ist es unter anderem, die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger zu führen. Dazu gehören alle gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, sowie soziale Pflegeversicherungen, dessen Geltungsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt.
Daten und Fakten
Das Bundesamt hat seinen Hauptsitz in der Stadt Bonn und wird seit 2015 von dem Präsidenten Frank Plate geleitet. Neben der Rechtsaufsicht über die diversen Versicherungsträger, nimmt das BAS noch verschiedene Verwaltungsaufgaben wahr. So kümmern sich die Mitarbeiter des Amtes unter anderem um die Bewirtschaftung der Bundeszuschüsse, die Zuweisungen des Bundes an die Rentenversicherung und die Zulassung von Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke.
Adresse und Kontakt
Bundesversicherungsamt ist jetzt
Bundesamt für Soziale Sicherung
Telefon: 0228 / 619-0
Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn
Leistungen des Bundesamt für Soziale Sicherung
Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat vielfältige Aufgaben und Leistungen. Unter anderem dient es als Aufsicht für die Genehmigung von Satzungen, Prüfung von Haushalten und der wirtschaftlichen Verwaltung. Darüber hinaus ist es für die Auszahlung von Mutterschaftsgeld an die nicht gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmerinnen zuständig. Das BAS sorgt sowohl für die Durchführung des Finanzausgleichs unter den Pflegekassen als auch für den Risikostrukturausgleichs der gesetzlichen Krankenversicherungen. Hinzukommend verwaltet das Amt den Gesundheits- und Ausgleichsfond der Pflegeversicherung. Im Rahmen der Aufsichtstätigkeit gibt es innerhalb der BAS einen Prüfdienst für Krankenversicherungen (PDK), welcher den rechtmäßigen Ablauf des Verwaltungshandelns der zu prüfenden Sozialversicherungsträger überprüft, indem er die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der ausgewählten Krankenversicherungsträger kontrolliert. Der PDK wird über eine zweckbestimmte Umlage von den Träger der gesetzlichen Krankenversicherungen finanziert.