BKK MEM – Adresse & Kontakt – Zentrale in Meuselwitz

BKK MEM

Achtung Fusion: Zum 01.01.2018 fusioniert die BKK MEM auf die Metzinger BKK. Die Metzinger BKK ist dann neben Baden-Württemberg auch in Thüringen geöffnet. Die BKK MEM als Unternehmen gibt es in Folge dessen nicht mehr.

Die BKK MEM war eine kleine Betriebskrankenkasse aus dem Ort Meuselwitz. Die Versichertenzahl betrug etwa 1.900. Insgesamt verfügte sie über eine Geschäftsstelle. Die BKK MEM stand nur für Wohnende oder Berufstätige in Thüringen offen. Für diese wurden detaillierte Informationen zum Profil und Leistungsangebot der Krankenkasse freigegeben.

Daten und Fakten

Die BKK MEM gehörte zu der Gruppe der gesetzlichen Krankenkassen, die als offen gelten. Offene Krankenkassen stehen offen für alle Versicherten, die im jeweiligen Zuständigkeitsgebiet, in diesem Fall Thüringen, arbeiten oder wohnen. Sie bieten umfassende Leistungen für Versicherte, unabhängig von Alter und Einkommen. Im Gegensatz dazu gibt es die geschlossenen Krankenkassen. Vor allem die Betriebskrankenkassen gehören zu diesen. Nur die Mitarbeiter des jeweiligen Betriebs und deren Angehörige dürfen der Krankenkasse beitreten.

Adresse und Kontakt

Metzinger BKK

Telefon: 07123 72613 – 0

Telefax: 07123 72613 – 25

Stuttgarter Straße 15+17, 72555 Metzingen

www.metzinger-bkk.de

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Leistungen und beliebte Tarife

Etwa 95 Prozent aller Leistungen schreibt der Gesetzgeber den gesetzlichen Krankenkassen vor. Darunter fallen beispielsweise die ärztliche Behandlung, die die Beratung, Verhütung und Früherkennung durch einen Arzt beinhaltet. Weiterhin haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf Verbandsmittel und auf vom Arzt verordnete Arzneimittel. Es bestehen aber viele Ausnahmen, für die die Kasse nicht aufkommt.Ein grundsätzlicher Auslandsschutz für bestimmte europäische Länder wird garantiert. Dieser ist jedoch abhängig von den jeweiligen Vorschriften des Gastlandes. Beratungen zur  Empfängnisverhütung übernimmt die Kasse und in diesem Zusammenhang auch die vollen Kosten von empfängnisverhütenden Mitteln bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres. Gesetzlich Versicherte haben im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls Anspruch auf Körperersatzstücke und orthopädische wie auch andere Hilfsmittel wie Sehhilfen. Beschränkungen in Bezug auf Alter und Stärke der Sehbehinderung sind aber vorhanden. Sollte es zur Arbeitsunfähigkeit des Versicherten kommen, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse ein Krankengeld für eine Dauer bis zu 78 Wochen. Benötigt man eine Haushaltshilfe, so kommt die Krankenkasse für die notwendigen Kosten auf. Ab dem 20. Lebensjahr übernehmen die Kassen Krebs-Früherkennungs­untersuchungen bei Frauen. Männer können diese erst ab dem 45. Lebensjahr kostenlos durchführen lassen. Mutter-Kind-Kuren werden von gesetzlichen Krankenkassen unterstützt, Zuzahlungen sind aber zu leisten. Heilmittel, d.h. medizinische Leistungen wie Krankentherapie, Sprach- oder Beschäftigungstherapie übernimmt die Kasse größtenteils. Weiterhin sind in den gesetzlichen Leistungen enthalten: Zahnarztleistungen und Zahnersatz, Psychotherapien, Rehabilitatonskuren, Fahrtkosten, die Häusliche Krankenpflege, Sterbegeld, Mutterschaftsleistungen und einiges mehr.

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