BKK GRILLO-WERKE
Die BKK Grillo Werke, mit Hauptsitz und Anschrift in Duisburg, steht nur für Mitarbeiter der Grillo Werke AG offen und bietet für diese detaillierte Informationen zum Leistungsspektrum und Profil der Betriebskrankenkasse. Sie gehört zu den gesetzlichen Krankenkassen, die für eine bestimmte Zielgruppe geschlossen sind. Zu den geschlossenen Krankenkassen gehören vor allem Betriebskrankenkassen, die ausschließlich den Mitarbeitern eines Betriebs und deren Angehörigen zugänglich sind. Offene Krankenkassen hingegen stehen allen Versicherten offen, die im jeweiligen Zuständigkeitsgebiet arbeiten oder wohnen.
Daten und Fakten
Die Grillo Werke AG wurde von ihrem Namensgeber Wilhelm Grillo gegründet. Begonnen hat er im Jahre 1849 mit einem Zinkwalzwerk in Duisburg-Neumühl. Seine Firma weitete er immer weiter aus. Seit 1997 konzentriert sich das Unternehmen auf die Bereiche Chemie und Metall in Frankfurt und in Goslar auf den Bereich Zinkoxid. Heute noch wird es von Abkömmlingen des Gründers Wilhelm Grillo geleitet und ist mittlerweile weltweit vertreten, z.B. in Belgien, England Schottland, Österreich, Frankreich, Schweiz, Amerika und viele mehr.
Adresse und Kontakt
BKK GRILLO-WERKE
Telefon: 0203 / 555 743 3
Telefax: 0203 / 555 753 7
Weseler Straße 1, 47169 Duisburg
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Leistungen und beliebte Tarife
Etwa 95 Prozent aller Leistungen sind den gesetzlichen Krankenversicherungen vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Dazu gehören unter anderem: ärztliche Behandlung, Beratung, Verhütung und Früherkennung durch einen Arzt. Weiterhin haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf Verbandsmittel und auf vom Arzt verordnete Arzneimittel. Dennoch gibt es viele Ausnahmen, für die die Kasse keine Kosten übernimmt. Ein grundsätzlicher Auslandsschutz für bestimmte europäische Länder ist gegeben, abhängig von den Vorschriften des Gastlandes. Beratungen zur Empfängnisverhütung übernimmt die Kasse ebenfalls sowie die vollen Kosten von empfängnisverhütenden Mitteln bis zum 18. Lebensjahr. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Körperersatzstücke und orthopädische wie auch andere Hilfsmittel, wie z.B. Sehhilfen. Allerdings gibt es auch in diesem Bereich wieder Beschränkungen in Bezug auf Alter und Stärke der Sehbehinderung. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit übernimmt die gesetzliche Krankenkasse ein Krankengeld für eine Dauer bis zu 78 Wochen. Krebs-Früherkennungsuntersuchungen werden bei Frauen ab dem 20., bei Männern ab dem 45. Lebensjahr übernommen. Mutter-Kind-Kuren werden von gesetzlichen Krankenkassen unterstützt, eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag ist jedoch zu leisten. Heilmittel, d.h. Medizinische Leistungen wie Krankentherapie, Sprach- oder Beschäftigungstherapie übernimmt die Kasse größtenteils. Weiterhin umfassen gesetzliche Leistungen Zahnarztleistungen und Zahnersatz, Psychotherapien, Rehabilitatonskuren, Fahrkosten, dabei vor allem Krankentransporte, die häusliche Krankenpflege und einiges mehr.