Kostenfallen in der Privaten Krankenversicherung: Diese drei Fehler sollten Sie vermeiden

Die Private Krankenversicherung (PKV) bietet viele Vorteile, birgt jedoch auch potenzielle Kostenfallen, die Versicherte teuer zu stehen kommen können. Der Versicherungsexperte Bastian Kunkel, Gründer der Marke “ Versicherungen mit Kopf„, erklärt, welche drei häufigen Fehler in der PKV kostspielig sein können und wie man sie vermeidet. Ein genauer Blick auf die Vertragsbedingungen ist entscheidend, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

KKZ-Überblick

  • Eingeschränkte Deckung: Begrenzte Kostenübernahme für alternative Therapien wie Homöopathie oder Osteopathie.
  • Therapeutische Maßnahmen: Limitierung von Sitzungsanzahlen und Erstattungsbeträgen bei Physiotherapie und Co.
  • Kommunikation: Hohe Ausgaben durch fehlende Abstimmung mit der Versicherung vor größeren Behandlungen oder Anschaffungen.

1. Eingeschränkte Deckung alternativer Therapien

Alternative Heilmethoden wie Homöopathie, Osteopathie oder Chiropraktik gewinnen zunehmend an Bedeutung, insbesondere wenn konventionelle medizinische Ansätze an ihre Grenzen stoßen. Viele PKV-Tarife begrenzen jedoch die Kostenübernahme für solche Behandlungen auf Summen wie 2.000 Euro pro Jahr. Aufgrund der Inflation verliert dieser Betrag mit der Zeit an Wert, und es ist unwahrscheinlich, dass Versicherer diese Begrenzung anpassen.

Wenn alternative Heilmethoden eine Rolle in Ihrer aktuellen oder zukünftigen Gesundheitsversorgung spielen könnten, empfiehlt es sich, einen Tarif zu wählen, der keine Summenbegrenzung vorsieht.

2. Einschränkungen bei therapeutischen Maßnahmen

Therapeutische Maßnahmen wie Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie sind in einigen PKV-Tarifen limitiert. Häufig werden nur eine bestimmte Anzahl von Sitzungen pro Jahr übernommen, beispielsweise 30 Physiotherapie-Sitzungen. Für junge und gesunde Personen mag dies ausreichen, doch im Alter oder bei chronischen Beschwerden können mehr Behandlungen notwendig werden.

Ein weiteres Problem betrifft die Höhe der Rückerstattung. Oft wird nur nach der Preisliste des Versicherers erstattet. Wenn Ihr Therapeut beispielsweise 100 Euro pro Sitzung verlangt und die Versicherung nur 60 Euro übernimmt, müssen Sie die Differenz selbst tragen. Beamte sollten zusätzlich prüfen, ob in den Konditionen steht, dass maximal nach Bundesbeihilfe erstattet wird – auch hier könnten Kosten entstehen.

3. Hohe Ausgaben durch mangelnde Kommunikation

Ein häufiger Fehler ist es, die Versicherung nicht rechtzeitig über geplante Behandlungen oder Anschaffungen zu informieren. Dies gilt besonders für kostspielige Maßnahmen wie Zahnersatz oder Augenlaseroperationen sowie für Hilfsmittel wie elektrische Rollstühle oder Prothesen, deren Kosten schnell fünfstellige Beträge erreichen können.

Viele Versicherer verlangen eine vorherige Abstimmung bei solchen Ausgaben. Wird diese unterlassen, erstatten sie möglicherweise nur 80 Prozent oder weniger der Kosten. Versicherer haben oft Verträge mit Lieferanten und können Hilfsmittel zu günstigeren Preisen beziehen. Wenn Sie das Hilfsmittel teurer auf eigene Initiative beschaffen, bleiben Sie auf den Mehrkosten sitzen.

Fazit: Vorsicht bei Vertragsdetails

Die Private Krankenversicherung bietet viele Vorteile, doch versteckte Stolperfallen in den Vertragsbedingungen können teuer werden. Versicherte sollten ihre Tarife sorgfältig prüfen und auf Aspekte wie Deckungsgrenzen für alternative Therapien, Limitierungen bei therapeutischen Maßnahmen und die Notwendigkeit einer vorherigen Abstimmung mit der Versicherung achten. Mit einer genauen Vorbereitung lassen sich unangenehme Überraschungen vermeiden und die Vorteile der PKV optimal nutzen.