Koalitionsvertrag: AOK begrüßt Primärarztsystem als „echten Lichtblick“ für die ambulante Versorgung
Der AOK-Bundesverband bewertet die im neuen Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbarten Reformen zur ambulanten Versorgung als wichtigen Fortschritt. Besonders die Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems wird als „echter Lichtblick“ hervorgehoben. Ziel ist es, die Terminvergabe zu beschleunigen, die Patientensteuerung zu verbessern und die Qualität sowie Effizienz der Versorgung zu steigern.
KKZ-Überblick
- Primärarztsystem: Hausärzte und bestimmte Facharztgruppen werden zur ersten Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten.
- Patientensteuerung: Effizientere Terminvergabe, weniger Doppeluntersuchungen, gezieltere Überweisungen.
- Teamarbeit: Erweiterung der hausärztlichen Teams um weitere Gesundheitsberufe.
- Ersteinschätzung: Flächendeckende strukturierte Ersteinschätzung auch digital oder telefonisch über die Leitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen.
- Regionale Flexibilität: Bundesweite Mindeststandards, aber regionale Spielräume für die Umsetzung.
- Freiwilligkeit: Hausarztzentrierte Versorgung bleibt ein freiwilliges Angebot mit Raum für ergänzende oder ersetzende Modelle.
Details zur geplanten Primärversorgung
Die Koalition plant, die hausärztliche Versorgung zu einem robusten Primärversorgungssystem weiterzuentwickeln. Hausärztinnen und Hausärzte sowie ausgewählte Facharztgruppen wie Gynäkologinnen und Gynäkologen oder Kinder- und Jugendärzte sollen künftig als erste Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten fungieren. Sie übernehmen die Erstbetreuung und entscheiden gemeinsam mit den Patienten, ob eine fachärztliche Weiterbehandlung notwendig ist.
Durch diese Struktur sollen die Probleme bei der Terminvergabe für gesetzlich Versicherte gelöst und unnötige Doppel- oder Mehrfachuntersuchungen vermieden werden. Die Primärversorger steuern die Patienten gezielt durch das Versorgungssystem und sorgen für eine bedarfsgerechte Weiterleitung an Fachärzte.
Stärkung der Teams und neue Rollen
Ein zentrales Element ist die breitere Aufstellung der Teams in hausärztlichen Praxen. Neben Ärztinnen und Ärzten sollen weitere Gesundheitsberufe wie Pflegekräfte, medizinische Fachangestellte oder spezialisierte Therapeuten eingebunden werden. Dies soll die Erstbewertung und Betreuung der Patienten beschleunigen und die Versorgungsqualität erhöhen.
Digitale und telefonische Ersteinschätzung
Ergänzend zur Primärversorgung sieht der Koalitionsvertrag vor, dass strukturierte Ersteinschätzungen künftig auch digital oder telefonisch über die Leitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen möglich sein sollen. Nach dieser Ersteinschätzung werden Patientinnen und Patienten gezielt an die notwendigen Fachärzte überwiesen und bei der Terminsuche unterstützt.
Umsetzung und regionale Spielräume
Die AOK sieht die Etablierung der Primärversorgung als Transformationsprojekt, das in der kollektiven Regelversorgung umgesetzt werden sollte. Während auf Bundesebene Mindeststandards vereinbart werden, sollen die Regionen aufgrund unterschiedlicher Versorgungslagen eigene Spielräume für die Ausgestaltung erhalten. Die hausarztzentrierte Versorgung bleibt freiwillig, sodass Vertragspartner ergänzende oder auch alternative Versorgungsangebote entwickeln können.
Die AOK-Gemeinschaft sieht in den geplanten Reformen einen mutigen Schritt zu mehr Patientenorientierung, Qualität und Effizienz in der ambulanten Versorgung. Die schnelle Umsetzung des Primärarztsystems und die Einbindung digitaler Lösungen könnten die Versorgung spürbar verbessern und die Ressourcen im Gesundheitswesen gezielter einsetzen.