Klimawandel: Neue Herausforderungen für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Am 28. April 2025 findet der Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz statt. Im Mittelpunkt steht dieses Jahr der Einfluss des Klimawandels auf die Arbeitswelt. Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland warnen, dass Unternehmen ihre Gefährdungsbeurteilungen anpassen und neue Risiken wie Hitze, UV-Strahlung, Extremwetter und neue Krankheitserreger gezielt berücksichtigen müssen. Auch psychische Belastungen durch den Klimawandel, wie Klimaangst, nehmen zu.

KKZ-Überblick

  • Gefährdungsbeurteilungen müssen um Risiken durch Hitze, UV-Strahlung, Extremwetter und neue Infektionserreger ergänzt werden.
  • Besonders betroffen: Beschäftigte im Freien, Pflege, Gastronomie und Transport.
  • Schutzmaßnahmen: Technische und organisatorische Anpassungen, Sonnenschutz, Pausen, Trinken, geeignete Kleidung.
  • Arbeitgeber müssen arbeitsmedizinische Vorsorge bei hoher UV-Belastung anbieten.
  • Psychische Belastungen durch Klimawandel nehmen zu – Unternehmen sollten offen damit umgehen und Unterstützung bieten.
  • TÜV Rheinland bietet Beratung und Lösungen zu Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit.

Neue Risiken durch den Klimawandel

Höhere Temperaturen, tropische Nächte, Starkregen und neue Krankheitserreger wie die Asiatische Tigermücke verändern die Arbeitswelt. Im Bau, Gartenbau und in der Landwirtschaft sind Hitzebelastung, UV-Strahlung und Insektenstiche zentrale Gefahren. Aber auch in Pflege, Gastronomie und Transport steigen die Belastungen durch Hitze und unzureichende Kühlung.

Anpassung der Gefährdungsbeurteilung

Unternehmen sollten ihre Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig aktualisieren und neue Gefährdungen durch Klimafolgen erfassen, darunter:

  • Hitze (verminderte Konzentration, Unfallgefahr)
  • Extremwetter (Starkregen, rutschige Wege, herumfliegende Gegenstände)
  • Neue Infektionsrisiken (eingeschleppte Mückenarten, Zecken)

Auch für Büroarbeitsplätze können Verschattungen oder Lüftungssysteme unter neuen Bedingungen unzureichend sein.

Schutzmaßnahmen für Beschäftigte

Empfohlene Maßnahmen sind:

  • Technische und organisatorische Anpassungen wie Schattenplätze, Pausenregelungen, ausreichend Trinken, ggf. Vorverlegung der Arbeitszeiten
  • Schutzkleidung gegen Sonne und Insekten, Sonnensegel, Sonnencreme, Kopfbedeckung, Sonnenbrille
  • Fliegengitter und Repellentien für Innenräume
  • Regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorge bei hoher UV-Belastung

Psychische Belastungen und Klimaangst

Der Klimawandel kann auch psychische Belastungen wie Stress, Schlaflosigkeit und Klimaangst auslösen. Unternehmen sollten diese Sorgen ernst nehmen, offene Gespräche ermöglichen und Mitarbeitende zur aktiven Mitgestaltung von Klimaschutzmaßnahmen ermutigen. Das fördert Selbstwirksamkeit und kann die psychische Belastung verringern.

Unterstützung durch TÜV Rheinland

TÜV Rheinland unterstützt Unternehmen mit Beratung zu Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit, Bewertung neuer Risiken, Entwicklung individueller Schutzkonzepte und Förderung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz. Ziel ist es, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten auch unter den Bedingungen des Klimawandels zu erhalten.