DGUV warnt vor Betrugs-E-Mails: Gefälschte Anschreiben zur Teilnahme am Präventionsmodul 2025

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt vor einer aktuellen Betrugsmasche, bei der Kriminelle gefälschte E-Mails mit dem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) versenden. Die betrügerischen Nachrichten zielen auf Unternehmen des Gastgewerbes ab und enthalten falsche Informationen über eine angeblich verpflichtende Teilnahme an einem „Präventionsmodul 2025“. Dabei werden die Empfänger aufgefordert, eine Teilnahmegebühr zu zahlen. Die DGUV stellt klar: Ein solches Präventionsmodul existiert nicht.

KKZ-Überblick

  • Betrugsmasche: Gefälschte E-Mails mit dem Betreff „Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 – Handlungsbedarf“.
  • Zielgruppe: Unternehmen des Gastgewerbes, möglicherweise auch weitere Branchen betroffen.
  • Falsche Inhalte: Verpflichtung zur Teilnahme und Zahlung einer Gebühr an die Berufsgenossenschaft.
  • Missbrauch: Verwendung von DGUV- und BGN-Logos sowie der Unterschrift des Hauptgeschäftsführers Dr. Stefan Hussy.
  • Reaktion: Rechtliche Schritte eingeleitet, Betroffene sollen Anzeige erstatten.

Details zur Betrugsmasche

Die betrügerischen E-Mails erwecken den Eindruck, offiziell von der DGUV oder der BGN zu stammen. Sie enthalten Anschreiben und Rechnungen, die eine angebliche Pflicht zur Teilnahme am „Präventionsmodul 2025“ suggerieren. In den bisher bekannten Fällen richteten sich die Nachrichten an Mitgliedsbetriebe der BGN, doch auch andere Branchen könnten betroffen sein.

Besonders perfide ist die Verwendung offizieller Logos und der Unterschrift des DGUV-Hauptgeschäftsführers Dr. Stefan Hussy, um die Glaubwürdigkeit der E-Mails zu erhöhen. Die DGUV betont jedoch, dass ein solches Präventionsmodul nicht existiert und die Nachrichten eindeutig gefälscht sind.

Maßnahmen der DGUV

Die DGUV hat rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen eingeleitet und ruft betroffene Unternehmen dazu auf, ebenfalls Anzeige zu erstatten. Das Service-Center der BGN stellt hierfür das Aktenzeichen sowie den Kontakt zur zuständigen Strafverfolgungsbehörde bereit. Unternehmen, die bereits Zahlungen geleistet haben, sollten sich umgehend an die Behörden wenden.

Zusätzlich bietet die gesetzliche Unfallversicherung eine kostenfreie Infoline unter 0800 60 50 40 4 sowie Unterstützung per E-Mail unter info@dguv.de an.

Präventionsmaßnahmen für Unternehmen

Um sich vor solchen Betrugsversuchen zu schützen, empfiehlt die DGUV folgende Maßnahmen:

  • Prüfung von E-Mails: Genaues Überprüfen des Absenders und der Inhalte verdächtiger Nachrichten.
  • Kontaktaufnahme: Im Zweifel direkt bei der DGUV oder BGN nachfragen, ob ein Schreiben echt ist.
  • Sensibilisierung: Mitarbeiter über solche Betrugsmaschen informieren und schulen.
  • Technische Sicherheit: Einsatz von Spam-Filtern und Sicherheitssoftware zur Erkennung verdächtiger E-Mails.

Fazit: Wachsamkeit ist gefragt

Die Betrugsmasche zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, wachsam gegenüber digitalen Angriffen zu sein. Die DGUV appelliert an alle betroffenen Unternehmen, keine Zahlungen zu leisten und verdächtige Nachrichten sofort zu melden. Mit rechtlichen Schritten und gezielter Aufklärung arbeitet die Unfallversicherung daran, den Schaden für Unternehmen zu minimieren und weitere Betrugsfälle zu verhindern.