Bürokratische Entlastungen in der Pflegehilfsmittel-Versorgung: Neuer Schiedsspruch bringt Apotheken und Patienten Vorteile
Das Schiedsverfahren zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über die Rahmenbedingungen in der Pflegehilfsmittel-Versorgung ist erfolgreich abgeschlossen. Ab dem 1. Juni 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die sowohl Apotheken als auch pflegende Angehörige und Patienten entlasten sollen. Der Schiedsspruch bringt zahlreiche bürokratische Vereinfachungen und stärkt die wohnortnahe Versorgung von Pflegebedürftigen.
KKZ-Überblick
- Pflegehilfsmittel: Rund 3,8 Millionen Menschen haben Anspruch auf Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen.
- Bürokratische Entlastung: Digitale Dokumentationsprozesse ersetzen bisherige Vorgaben, Kosten für elektronische Kostenvoranschläge (eKV) entfallen.
- Transparenz: Pflegekassen müssen Apotheken unverzüglich informieren, wenn ein Patient einen anderen Leistungserbringer wählt.
- Planungssicherheit: Neue Vertragsinhalte ermöglichen Apotheken eine effizientere Versorgung und stärken die Beratungskompetenz.
Hintergrund: Pflegehilfsmittel und ihre Bedeutung
In Deutschland werden etwa 3,8 Millionen Menschen zu Hause gepflegt, die Anspruch auf bestimmte Pflegehilfsmittel haben. Diese Produkte – darunter Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen – sind essenziell für die tägliche Pflege und Hygiene. Apotheken spielen dabei eine zentrale Rolle, indem sie diese Hilfsmittel individuell und patientenbezogen bereitstellen.
Die bisherigen bürokratischen Anforderungen bei der Abrechnung und Dokumentation stellten jedoch eine erhebliche Belastung dar. Mit dem neuen Schiedsspruch sollen diese Prozesse nun deutlich vereinfacht werden.
Neue Regelungen: Weniger Bürokratie, mehr Transparenz
Der Schiedsspruch bringt mehrere Änderungen, die die Arbeit der Apotheken erleichtern:
- Digitale Dokumentation: Statt papierbasierter Vorgaben können Apotheken künftig digitale Prozesse nutzen, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert.
- Keine eKV-Kosten: Pflegekassen oder deren Dienstleister dürfen keine Gebühren mehr für die Nutzung des elektronischen Kostenvoranschlags erheben.
- Information bei Wechsel: Die Pflegekassen sind verpflichtet, Apotheken unverzüglich darüber zu informieren, wenn ein Patient einen anderen Leistungserbringer wählt. Dadurch sinkt das Ausfallrisiko für Apotheken.
- Rechnungskorrekturen: Die neuen Regelungen bieten den Apotheken mehr Möglichkeiten und Transparenz bei der Korrektur von Rechnungen.
Dr. Jan-Niklas Francke, Vorstandsmitglied im DAV, begrüßt diese Änderungen: „Die Prozesse in der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln werden nun deutlich verschlankt – weniger Papier, transparente Regelungen und eine faire Zuordnung von Kosten ermöglichen uns mehr Zeit für das Wichtigste: die fachkompetente Beratung unserer Patientinnen und Patienten.“
Demographischer Wandel: Steigende Nachfrage nach Pflegehilfsmitteln
Der demographische Wandel führt dazu, dass in den kommenden Jahren immer mehr Menschen pflegebedürftig werden und Anspruch auf Pflegehilfsmittel erhalten. Die neuen Vertragsinhalte geben den Apotheken Planungssicherheit, um die wohnortnahe Versorgung dieser Patienten professionell sicherzustellen.
Dr. Francke betont: „Die neuen Regelungen sind ein wichtiger Schritt, um den steigenden Anforderungen durch den demographischen Wandel gerecht zu werden.“
Vorteile für Apotheken und Patienten
Die Vereinfachung der bürokratischen Prozesse kommt nicht nur den Apotheken zugute, sondern auch den Patienten und ihren Angehörigen:
- Effizientere Versorgung: Durch weniger Verwaltungsaufwand bleibt mehr Zeit für die persönliche Beratung.
- Stärkere Transparenz: Klare Regelungen sorgen für eine faire Vertragsumsetzung zwischen Apotheken und Pflegekassen.
- Wohnortnahe Versorgung: Die Planungssicherheit ermöglicht es Apotheken, ihre Dienstleistungen weiterhin flächendeckend anzubieten.
Fazit: Ein Schritt in Richtung moderner Versorgung
Mit den neuen Regelungen wird ein wichtiger Meilenstein in der Pflegehilfsmittel-Versorgung erreicht. Die Entlastung von bürokratischen Pflichten stärkt nicht nur die Effizienz der Apotheken, sondern auch die Qualität der Beratung und Versorgung von Pflegebedürftigen – ein Gewinn für alle Beteiligten im Gesundheitssystem.