Bürgergeld und Grundsicherung: Reformen und Herausforderungen im Jahr 2025
Das Bürgergeld, das seit 2023 die Hartz-IV-Leistungen ersetzt, bleibt auch im Jahr 2025 ein zentrales Thema der Sozialpolitik. Während die Regelsätze unverändert bleiben, plant die kommende Regierung unter Friedrich Merz eine umfassende Reform hin zu einer „Neuen Grundsicherung“. Diese soll Eigenverantwortung stärker betonen und Sanktionen verschärfen. Gleichzeitig stehen die Leistungen unter dem Schutz des Existenzminimums, das verfassungsrechtlich garantiert ist.
KKZ-Überblick
- Regelsätze 2025: Keine Erhöhung, alleinstehende Erwachsene erhalten weiterhin 563 Euro monatlich.
- Nullrunde: Aufgrund gesunkener Inflation bleiben die Beträge unverändert, geschützt durch die Besitzschutzregelung (§28a SGB XII).
- Neue Grundsicherung: Geplante Reform mit stärkeren Sanktionen bei Pflichtverletzungen.
- Verfassungsrechtliche Grenzen: Vollständiger Leistungsentzug bleibt laut Bundesverfassungsgericht ausgeschlossen.
Nullrunde für das Bürgergeld
Zum 1. Januar 2025 bleibt das Bürgergeld unverändert. Alleinstehende Erwachsene erhalten weiterhin 563 Euro monatlich, Paare 1.012 Euro und Kinder je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro. Diese sogenannte Nullrunde resultiert aus der gesunkenen Inflation und dem Fortschreibungsmechanismus der Regelbedarfsstufen. Rechnerisch hätten die Leistungen sinken müssen, doch die Besitzschutzregelung verhindert dies.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil betont: „Das Bürgergeld entspricht weiterhin dem Existenzminimum und bleibt ein zentraler Bestandteil unseres Sozialstaats.“
Reformpläne: Neue Grundsicherung statt Bürgergeld
Die neue Regierung unter Friedrich Merz plant eine grundlegende Umgestaltung des Bürgergeldes hin zu einer „Neuen Grundsicherung“. Ziel ist es, Eigenverantwortung zu stärken und Missbrauch zu verhindern. Die Reform sieht vor:
- Strengere Sanktionen: Bezieher, die wiederholt zumutbare Arbeit verweigern, sollen mit einem vollständigen Leistungsentzug bestraft werden können.
- Pflichtverletzungen: Bereits beim ersten Fehlverhalten sollen Kürzungen von bis zu 30 % für drei Monate greifen.
Diese Maßnahmen stoßen jedoch auf rechtliche Grenzen: Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 entschieden, dass eine vollständige Streichung staatlicher Unterstützung verfassungswidrig ist. Das menschenwürdige Existenzminimum muss laut Artikel 1 des Grundgesetzes garantiert bleiben.
Herausforderungen und Kritik
Die geplanten Verschärfungen der Sanktionen werden von Sozialverbänden kritisch gesehen. Sie argumentieren, dass härtere Strafen nicht zur Integration in den Arbeitsmarkt beitragen und stattdessen das Existenzminimum gefährden könnten.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert: „Verschärfte Sanktionen sind keine Lösung für strukturelle Probleme wie Fachkräftemangel oder unzureichende Förderung durch Jobcenter.“
Ein Balanceakt zwischen Reform und Schutz
Das Bürgergeld bleibt auch in seiner geplanten Reform ein zentrales Instrument des Sozialstaats, um Menschen in Not zu unterstützen. Während die Regierung Eigenverantwortung betonen will, stehen die Leistungen unter dem Schutz des Existenzminimums – ein verfassungsrechtliches Prinzip, das auch zukünftige Reformen prägen wird. Die Diskussion zeigt, wie wichtig es ist, soziale Sicherheit und individuelle Verantwortung in Einklang zu bringen.